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Immanuel Kant: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre
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Immanuel Kants ¿Metaphysische Anfangsgr¿nde der Rechtslehre¿, 1797 als erster Teil der ¿Metaphysik der Sitten¿ erschienen, stellen einen Beitrag zur neuzeitlichen Rechts- und Staatsphilosophie dar. Hinsichtlich der normativen Prinzipien von Recht und Staat entwickelt Kant eine erfahrungsunabh¿ige, insofern metaphysische Theorie. Sie beginnt mit einem angeborenen und unver¿erlichen Menschenrecht und geht dann zu den Institutionen des Eigentums und des Rechtsstaates ¿ber. Besonders aktuell ist die Formulierung eines rechts- und friedensfunktionalen V¿lkerrechts und eines Weltb¿rgerrechts. Dar¿ber hinaus behandelt Kant auch das Ehe und Familienrecht, das Verh¿nis von Staat und Kirche und das Straf- und Begnadigungsrecht. Durch den thematischen Reichtum und die begriffliche Genauigkeit, vor allem jedoch durch die Radikalit¿seiner Fragen und die Originalit¿der Antworten ist Kants Rechtsdenken bis heute von hohem systematischem Rang. Die elf Beitr¿r dieses kooperativen Kommentars nehmen die bleibend g¿ltigen Provokationen der ¿Metaphysischen Anfangsgr¿nde¿ ernst.
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