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Mietspiegelrecht
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Zum Werk
Selbst kleinere Gemeinden verfügen mittlerweile über einen - auch in der Öffentlichkeit vieldiskutierten - Mietspiegel. Erstmals wurde in 2020 nunmehr eine eigene Mietspiegelverordnung erlassen, mit Regelungen zum Gegenstand der Verordnung (§ 1) und zu Begriffsbestimmungen (§ 2), zur Erstellung und Anpassung von einfachen Mietspiegeln (§§ 3-6), zu qualifizierten Mietspiegeln (§§ 6-15), zu Brutto-und Nettostichproben (§§ 8, 10), zur Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete (§§ 13-15), zum Inhalt von Mietspiegeln (§§ 16-18), zu Wohnanlagen (§ 18). Dieses Werk kommentiert nun diese neue Verordnung unter Berücksichtigung der gesamten bislang ergangenen Rechtsprechung und Literatur.
Vorteile auf einen Blickumfassende Erläuterung aller wesentlichen Begriffe wie "ortsübliche Vergleichsmiete", "einfacher" und "qualifizierter" Mietspiegel etc.Darstellung der Rechtsgrundlagen sowie der Grundlagen der Mietspiegelerstellungkomplette Kommentierung der erstmals veröffentlichten Mietspiegelverordnung
Zur Neuerscheinung
Ausführliche Darstellung der Erstellung und Anpassung von Mietspiegeln, von Verfahren und Datenauswertung (etwa Tabellen- und Regressionsanalyse), von Dokumentation und Veröffentlichung.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft und Richterschaft, Soziologinnen und Soziologen sowie für Städte und Gemeinden.
Lieferbar in ca. 10-20 Arbeitstagen