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Militärische Spezialeinheit (Deutschland)
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 57. Kapitel: Kommando Spezialkräfte, Brandenburg, Kampfschwimmer, SS-Sondereinheit Dirlewanger, Fernspäher, Fallschirmjägerkompanien B1, Task Force 47, Minentaucherkompanie, Spezialpolizei des Oberschlesischen Selbstschutz, Liste der Fernspäheinheiten der Bundeswehr, Luftlandebataillon Dallwitz, Fernspählehrkompanie 200, Kampfgeschwader 200, Spezialisierte Einsatzkräfte Marine, Marinestoßtruppkompanie, SS-Fallschirmjägerbataillon 500, Fallschirmspezialzüge, Boardingkompanie der Deutschen Marine, Zugriffskräfte der Feldjäger. Auszug: Das Kommando Spezialkräfte (KSK) ist eine militärische Spezialeinheit und ein Großverband auf Brigadeebene der Bundeswehr mit den Einsatzschwerpunkten Aufklärung, Terrorismusbekämpfung, Rettung, Evakuierung und Bergung, Kommandokriegführung und Militärberatung. Das KSK untersteht truppendienstlich der Division Spezielle Operationen (DSO) und ist in der Graf-Zeppelin-Kaserne im württembergischen Calw stationiert. Aktueller Kommandeur ist Brigadegeneral Heinz Josef Feldmann. Als Vorbilder für die Aufstellung und Ausrichtung des KSK dienten der britische Special Air Service (SAS), aber auch die US Special Operations Forces sowie die GSG 9 der Bundespolizei. Der Verband wurde seit seiner Aufstellung unter anderem zur Verfolgung von Kriegsverbrechern im ehemaligen Jugoslawien und im Krieg in Afghanistan seit 2001 eingesetzt. Der Verband und seine Operationen unterliegen einer besonderen militärischen Geheimhaltung. Auch nach abgeschlossenen Einsätzen wurden bisher noch keine Angaben über Erfolge oder Verluste veröffentlicht. Nachdem sowohl von Bundestagsabgeordneten als auch in der Presse öffentlich Kritik an dieser Praxis geübt wurde, hatte die Bundesregierung mit der Verlängerung des Mandates zur Operation Enduring Freedom (OEF) angekündigt, Informationen im Einvernehmen mit den Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen künftig weniger restriktiv zu handhaben. Im September 2008 stellte der Verteidigungsausschuss fest, dass die Bundesregierung ihrer gesetzlichen Pflicht, das Parlament über KSK-Einsätze zu informieren, bisher nicht ausreichend nachgekommen sei und es einen Regelungsbedarf für ein Informationsverfahren gebe, das den Ansprüchen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes (ParlBetG) gerecht wird, ohne jedoch die erforderliche Operationssicherheit der Soldaten zu gefährden. Während des Kalten Krieges diente die Bundeswehr gemäß ihrem Selbstverständnis und ihrer primären Ausrichtung der territorialen Verteidigung. Zwar besaß sie auch eine beträchtliche Anzahl von Fallschi
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