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Missbrauch der organschaftlichen Vertretungsmacht
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Getreu dem Gesetzeswortlaut sind Beschränkungen der Organvollmacht Dritten gegenüber unwirksam. Dieser Grundsatz wird allerdings durch die Verwirklichung eines sogenannten Missbrauchs der organschaftlichen Vertretungsmacht empfindlich eingeschränkt. Der Autor erforscht eingangs die dogmatische Grundlage dieser Rechtsfigur und legt darauf aufbauend die den organschaftlichen Vertretungsmissbrauch begründenden Voraussetzungen und dessen Rechtsfolgen dar. Im Anschluss wird das praktisch überaus bedeutsame Zusammenspiel mit dem Verbot der Einlagenrückgewähr anhand der einschlägigen Judikatur analysiert und entsprechend dem hier vertretenen Ansatz gelöst. Abschließend erfolgt eine Auseinandersetzung mit den personellen Bereichsausnahmen der unternehmerischen Formalvollmachten. In diesem Zusammenhang offenbaren sich unter anderem hochinteressante Auswirkungen auf das Insichgeschäft des organschaftlichen Vertreters.
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