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Mitbestimmung bei der SE & Co. KG
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Mit der Rechtsform SE & Co. KG ist es möglich, Mitbestimmung auf Unternehmensebene zu vermeiden und bestehende Mitbestimmung zu beenden. Die Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen bestehende Mitbestimmung (insbesondere bei Umstrukturierung einer GmbH & Co. KG in eine SE & Co. KG) auf die SE & Co. KG übertragen wird und wann die SE & Co. KG mitbestimmungsfrei bleibt.
Aufgrund des Vorher-Nachher-Prinzips des SEBG ist hierbei wesentlich, auf welche Weise die Gesellschaft in eine SE & Co. KG umstrukturiert wird. Strukturelle Änderungen der SE können dazu führen, dass die Mitbestimmung auf Unternehmensebene neu auszuhandeln ist. In welchen Fällen die P¿icht zur Nachholung des Beteiligungsverfahrens besteht, wird herausgearbeitet.
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