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Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)

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Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) führt mit der schriftlichen Beteiligungsvereinbarung das Novum der verhandelbaren Mitbestimmung ein. Die Bedeutung der supranationalen Rechtsform Societas Europaea nimmt durch die Globalisierung der Wirtschaft ständig zu. Eine wirksame Beteiligungsvereinbarung ist Eintragungsvoraussetzung der Gesellschaft im Register, daher ist es wichtig, vor Beginn der Verhandlungen über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE die rechtlichen Probleme des Beteiligungsverfahrens und deren Lösungen zu kennen. Gegenstand der Untersuchung sind Erfordernis, Inhalt und Grenzen der Vereinbarung bezüglich der unterschiedlichen Gründungsformen, der arbeitnehmerlosen SE und der Vorrats-SE.
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