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Mitbestimmung in Sozialen Angelegenheiten
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Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten ist das "Zentrum" des Betriebsverfassungsgesetzes.Im ersten Teil des Buches wird ein Überblick über Inhalt, Reichweite und Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten gegeben.Im zweiten Teil wird die Praxis der Mitbestimmung anhand des Katalogs der Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 Nr. 1 - 13 BetrVG mit Fallbeispielen dargestellt.
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