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Mittelbare Beteiligung an einer Publikumspersonengesellschaft über einen Treuhänder
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Neben der unmittelbaren Beteiligung an als Personengesellschaften organisierten Publikumsgesellschaften besteht oft die Möglichkeit, dass sich Anleger mittelbar als Treugeber über einen Treuhandgesellschafter beteiligen. Dabei sollen die Anleger vertraglich wie Quasi-Gesellschafter gestellt werden. Der Autor untersucht in diesem Spannungsfeld die Haftung und die Auskunfts- und Informationsrechte der Treugeber. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf die Änderungen und Probleme, insbesondere bei der Einlagenrückgewähr, durch die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Abschließend widmet sich der Autor der Vertragsgestaltung zur Lösung der aufgeworfenen Probleme mit konkreten Regelungsvorschlägen.
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