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Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft
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Wie kann es strafrechtsdogmatisch bewältigt werden, wenn nicht eine einzelne Person die Tathandlung eigenhändig vornimmt, sondern ganz unterschiedliche Tatbeiträge innerhalb eines Kollektivs erbracht werden? Dabei geht es auch um die Frage, ob und inwieweit innerhalb organisatorischer Machtsysteme eine mittelbare Täterschaft der veranlassenden Hintermänner in Betracht kommt. In Auseinandersetzung mit den in der Literatur entwickelten Lösungsansätzen wird ein eigenes Konzept entwickelt. Der zweite Abschnitt gilt den Problemen bei der Anwendung des Organisationsherrschaftsmodells auf Wirtschaftsunternehmen. Erstmals wird der Versuch unternommen, die von der Literatur geforderten Grenzlinien einer Organisationsherrschaft in Betrieben näher zu konkretisieren.
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