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Möglichkeiten und Grenzen königlicher Lehnspolitik

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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2, 0, Technische Universität Dresden (Geschichte), Veranstaltung: Fakt oder Fiktion - Das Lehnswesen im Mittelalter, 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Lehnswesen ist in der heutigen Forschung umstrittener denn je. Gerade die gewagten Thesen von Reynodls brachten eine neue Dynamik in die Thematik. Sie sprach dem Lehnswesen seine vorher für elementar gehaltene Rolle der Mittelalterlichen Verfassung rigoros ab. Verfassungsgeschichtlich aktuelle Literatur bieten Krieger und Spieß, die den extremen Standpunkt von Heinrich Mitteis - gerade zur Gelnhäuser Urkunde - aus den Dreißiger Jahren relativieren. In einem punkt gebe ich Mitteis grundsätzlich Recht. Die Gelnhäuser Urkunde ist ein markanter Punkt in der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung. Sie stellt einen grundlegenden Wandel in dem Verhältnis zwischen dem obersten Lehensherrn und seinen Vasallen dar. Das Lehenssystem beinhaltet ohne Frage - wie sich zeigen wird - ein Bündel an politischen Einwirkungsmöglichkeiten für den König, aber auch für dessen Fürsten. Die personale und territoriale Ausgestaltung ist gleichzeitig Leinwand für die herrschaftliche Stellung der mittelalterlichen Könige.Heinrich Mitteis propagierte die hemmende Wirkung des Lehnswesens auf die Ausbildung einer monarchischen Zentralgewalt. Nach ihm hat das Lehnssystem, so wie es in Deutschland bestand tendenziell gegen die Krone gewirkt. Auf der anderen Seite kommt dem Lehnswesen auch ein wesentliches Moment der Stabilisierung königlicher Herrschaft zu. Es soll nachfolgend untersucht werden, wie die Möglichkeiten der staufischen Könige und ihren Nachfolgern lagen, ihre herrschaftliche Position zu stärken. Unter einer herausragende Machtstellung, die sicherlich sowohl Ziel des Streben des Königs als auch seiner Vasallen war, verstehe ich eine Position, in der sich Macht nicht nur über Machtansprüche definiert, sondern eine, in der der Herrschaftsträger tatsächlich in der Lage ist, seiner Macht einen für das Volk sichtbaren Ausdruck zu verleihen. In der er sein Reich konsolidiert hat und den Konsens der Fürsten in sich vereinigt. Eine wirkungsvolle Machtausübung ergänzt zumindest für den König ein relativ großer Anteil an Allod.
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