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Möglichkeiten und Perspektiven durch E-Government in den Bereichen Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften und Beurkundungen
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Masterarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 2, 1, Universität Kassel (Universität Kassel), Veranstaltung: Öffentliches Management, 37 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird das durch die zahlreichen Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen geförderte Konzept des E-Government auf die konkreten Arbeitsfelder eines Vormunds, Pflegers, Beistands oder Urkundsperson in einem Jugendamt angewandt. Zur besseren Verständlichkeit wird dies am Beispiel des Stadtjugendamtes Kaiserslautern untersucht.
Die in der Arbeit dargestellten Vor- und Nachteile sowie Umsetzungsmöglichkeiten von E-Government wurden durch einen Vergleich der rechtlichen und ablauforganisatorischen Rahmenbedingungen der untersuchten Bereiche mit den technischen Voraussetzungen von E-Government herausgearbeitet. Für die Akzeptanzbetrachtung wurden Mitarbeiter- und Kundenbefragungen durchgeführt, aufbereitet und ausgewertet.
Die Ergebnisse sind in folgender Form gegliedert:
-Darstellung der Voraussetzungen des E-Government und der rechtlichen sowie organisatorischen Rahmenbedingungen der untersuchten Bereiche
-Möglichkeiten der elektronischen Akte anhand des DOMEA®-Konzepts
-Gliederung der Aufgaben der untersuchten Abteilung nach Dienstleistungen in Anlehnung an die Dienstleistungstypen der Initiative BundOnline gegliedert und Untersuchung nach folgendem Schema:
--Derzeitige Ausführung
--Technische Umsetzungsmöglichkeit
--Rechtliche Rahmenbedingungen
--Kosten und Nutzen
Dabei wird geschildert, welche Dienstleistung in welcher Form internetfähig ist und ob das in einem annehmbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis steht. Die Dienstleistungen werden dann nach der Umsetzungsmöglichkeit und dem Umsetzungsnutzen gegliedert.
Es kann nur speziell auf den jeweiligen Bereich bezogen beantwortet werden, ob eine Umsetzung von E-Government möglich oder gewinnbringend ist. Vielfach hängt die elektronische Umsetzung entweder am Gesetzgeber oder an der Eröffnung des elektronischen Zugangs der jeweiligen kontaktierten Behörde. Damit liegt die elektronische Umsetzung in den meisten Bereichen nicht nur in der Macht des Verantwortlichen für die untersuchten Bereiche.
Aus der Akzeptanzbetrachtung lässt sich zusammenfassend festhalten, dass sowohl Mitarbeiter als auch Kunden der neuen Technik und dem damit verbundenen Thema größtenteils positiv gegenüber stehen.
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