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Nachhaltigkeitsreporting im Lebensmitteleinzelhandel. Zur CSR-Berichterstattung in Deutschland

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Masterarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1, 0, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Masterarbeit führt eine umfassende Analyse des Status Quo der Nachhaltigkeitsberichterstattung im deutschen Lebensmitteleinzelhandel durch. Nicht zuletzt durch die seit 2018 regelmäßig stattfindenden ¿Fridays for Future¿-Demonstrationen, in denen sich ursprünglich insbesondere Schüler und Studenten für schnelle und umfassende Klimaschutzmaßnahmen einsetzen, ist das Thema Nachhaltigkeit in der breiten Gesellschaft angekommen. Nachhaltigkeit beschränkt sich im Allgemeinen allerdings nicht nur auf die ökologischen Problemstellungen unserer Zeit, sondern hat als zweite und dritte Dimension auch die Ökonomie und das Soziale im Blickfeld. Diese gilt es in Einklang zu bringen. Insbesondere die Verantwortung von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, in der Regel als CSR bezeichnet, hat in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. So auch im Lebensmitteleinzelhandel, welcher eine der größten Branchen in Deutschland darstellt. Bei einer wachsenden Kundenanzahl fließen in die Kaufentscheidung nicht mehr nur die Kriterien Preis und Qualität ein, sondern auch Aspekte in Bezug auf Nachhaltigkeit. So steigt die Bedeutung von Angaben zu den ökologischen Auswirkungen der Herstellung oder den Arbeitsbedingungen in der Lieferkette. Das Angebot an nachhaltigen Produkten nimmt daher stetig zu. Nachhaltigkeit gilt als das Thema der Zukunft für den Einzelhandel. Im Zuge dieser Entwicklungen ergreifen immer mehr Unternehmen die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen, in denen sie Angaben zu ihren Nachhaltigkeitsbemühungen tätigen. Hiermit decken sie nicht nur die Informationsbedürfnisse ihrer Kunden ab, sondern auch weiterer Stakeholder wie Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder Nichtregierungsorganisationen. Seit 2017 ist zudem für bestimmte Großunternehmen die Bereitstellung nichtfinanzieller Kennzahlen gesetzlich verpflichtend, wobei es sich lediglich um Mindeststandards handelt und keine einheitliche Festlegung des qualitativen und quantitativen Ausmaßes vorhanden ist. Dennoch hat sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den vergangenen Jahrzehnten stark weiterentwickelt. Die Qualität und der Umfang der aktuell zur Verfügung gestellten Informationen ist laut der Europäischen Kommission allerdings weiterhin nicht ausreichend. Zudem seien die gelieferten Angaben kaum vergleichbar und nicht immer verlässlich, da ein zu großer Spielraum in der Berichterstattung bestehe. Daher stellte die Europäische Kommission im April 2021 einen Entwurf zur Überarbeitung der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung vor, der weitreichende Änderungen mit sich bringen wird.
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