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Nachtrag, betreffend die Börsentermingeschäfte, die handelsrechtlichen Lieferungsgeschäfte und die Differenzgeschäfte
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Frontmatter -- Vorwort -- Exkurs zu § 376. Die Körsentermingeschöste, die handelsrechtlichen Lieferungsgeschäste und die Aifferen, geschäfte. -- I. Die erlaubten Börsentermingeschäfte -- II. Die verbotenen Börsentermingeschäfte -- III. Die handelsrechtlichen Lieferungsgeschäfte in Getreide und Erzeugnissen der Getreidemüllerei -- Sachregister
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