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Neue Wege für den Rechtsschutz Privater gegen die Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand
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Der Rechtsschutz privater Unternehmen gegen die Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand ist unnötig beschränkt. Aktuelle Entwicklungen wie das durch den Glücksspielstaatsvertrag zementierte Staatsmonopol auf Glücksspiele und Sportwetten geben Anlass, diesen zu überdenken. Anknüpfungspunkte bieten die Wirtschaftsgrundrechte, das Wettbewerbs- und das Vergaberecht. Neue Wege beschreitet die Arbeit zum Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG sowie zur wettbewerbsrechtlichen Abgrenzung von Marktzutritts- und Marktverhaltensregelungen. Die grundrechtliche Determinierung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche sowie die Rückbesinnung auf die elementaren Unterschiede von Staat und Privaten im Wettbewerb führen letztlich zur Anerkennung erweiterter Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Staat als Unternehmer.
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