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Nießbrauch am Anteil einer Personengesellschaft im Hinblick auf vorweggenommene Erbfolge
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Der Nießbrauch ist ein Instrument zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge. Diese Gestaltung ermöglicht die Übertragung des Anteils an einer Personengesellschaft auf den Junior, während gleichzeitig bestimmte Rechte beim Senior verbleiben. Mit der Frage, welche aus der Gesellschafterstellung erwachsende Rechte beim Gesellschafter verbleiben müssen und welche auf den Nießbrauchsbegünstigten übergehen können, beschäftigt sich diese Arbeit. Es werden einkommens- sowie erbschafts- und schenkungsteuerliche Aspekte betrachtet und der alternativen Gestaltungsmöglichkeit einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen gegenübergestellt. Der Nießbrauch ist ein bedeutendes Mittel zur Regelung einer vorweggenommenen Erbfolge.
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