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Normenbegründung in der Analytischen Ethik

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Ob sich Normen wie ein Verbot des Mordens, des Verletzens etc. einsichtig begründen lassen, ist eine Kernfrage der philosophischen Ethik im allgemeinen und der Analytischen Ethik im besonderen. Diese Studie prüft, ob eine rationale Begründung solcher Normen in der Analytischen Ethik vorliegt oder sich konzipieren läßt. Gezeigt wird, daß die analytischen Kritiken an Normenbegründungen (Wittgenstein, Schlick, Emotivismus, Quine, Harman, Williams) nicht überzeugen. Daher werden die Analytischen Moraltheorien auf ihre Begründungsfähigkeit hin untersucht. Begonnen wird mit Ethiken, für die das Subjekt begründungstheoretisch zentral ist und die mit speziellen Erkenntnissen (Intuitionismus), Präferenzen (Russell) oder Emotionen (Mackies Antirealismus) argumentieren. Diesen Theorien mißlingt jedoch eine Normenbegründung ebenso wie dem moralischen Realismus, der in der objektiven Welt nach Gründen sucht (Nagel, Werner). Diskutiert werden weiter Theorien, bei denen diverse intersubjektive Kriterien zentral sind (Tugendhat, Putnam), die auf anthropologische (Feigl, Kraft), ontologische (Rescher), intentionale (Sellars), sprachphilosophische (Brandt, Hare, M.G. Singer), rationalitätstheoretische (Gert, Toulmin, Frankena, Baier, Gewirth) oder sprachpragmatische (C.I. Lewis) Überlegungen zurückgreifen. Auch wenn diese Theorien nicht überzeugen, so enthalten sie aufgreifenswerte Punkte für eine diskursanalytische Begründung von Normen, die abschließend entworfen wird.
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