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Normtheoretische Grundlagen der Lehre von der objektiven Zurechnung
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Die Lehre von der objektiven Zurechnung beherrscht seit Jahrzehnten die strafrechtsdogmatische Diskussion. Pepe Schladitz analysiert, ob diese Lehre mit ihren - selten explizit verbalisierten - normtheoretischen Prämissen vereinbar ist. Die Normtheorie macht die systematischen Implikationen der herrschenden Lehren transparent, ermöglicht so eine fundierte Kritik und erlaubt es, das Institut des Handlungsunrechts in einer Weise zu konzipieren, die der personalen Unrechtslehre besser gerecht wird als die sog. Risikodogmatik. Das so skizzierte System unterscheidet zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt. Die individuellen Fahrlässigkeitsvoraussetzungen werden als solche des Handlungsunrechts identifiziert. Zudem würdigt Pepe Schladitz die modernen Konzeptionen, die (wieder) die Unmöglichkeit schuldlosen Unrechts propagieren.
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