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Not und Gebot
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Im Kampf gegen die Corona-Pandemie ergreifen Staaten weltweit Maßnahmen, die ansonsten nur in Kriegszeiten denkbar wären. Es werden beispiellose Einschränkungen der Freiheit beschlossen und umgesetzt. Doch die aktuelle Notlage ist das eine, die Gebote des Grundgesetzes das andere. Geht mit Corona alles? Müssen auch die Grundrechte in Quarantäne, um das Virus zu besiegen?
Heribert Prantl erzählt in seinem neuen Buch vom Leben im Ausnahmezustand und den Lehren daraus. Dabei durchmisst er das Spannungsfeld von Not und Gebot. Grundrechte heißen Grundrechte, weil sie immer gelten, auch im Katastrophenfall, gerade dann. Wenn Grundrechte in Notzeiten weichen müssten, dann wären sie keine. Die Angst vor dem Virus darf keine Autobahn werden, um ihre Abschaffung in Fahrt zu bringen. Wenn ein Sohn nicht zur sterbenden Mutter vorgelassen wird oder eine Frau zum schwerkranken Ehemann, wenn Demonstrationen untersagt, Gottesdienste verboten, und Menschen in Altenheimen weggesperrt werden, dann wird das Infektionsschutzgesetz über das Grundgesetz gestellt. Doch nicht jede Freiheitseinschränkung ist auch eine Verletzung der Grundrechte. Die Politik muss abwägen, Maß halten, und die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren. Sie muss die Bürger vor dem Virus schützen und zugleich vor Schäden am Betriebssystem Demokratie. Prantls Buch zeigt, wie mit Angst Politik gemacht wird. Es zeigt aber auch, wie man mit der Besinnung auf Grundrechte und Grundwerte eine gute Zukunft bauen kann. Es ist ein Buch zur Lage der Nation, das vor neuem Nationalismus und dem Gift des Populismus warnt. Und es ist ein Buch, das zeigt, was die Zivilgesellschaft zivil und frei macht.
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