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Öffentliche Bade- und Schwimmanstalten
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Ein Badehaus (auch Badhaus, Badestube, Stube oder Stoben) war ein öffentliches Bad. Es diente nicht nur der Körperpflege und der Behandlung von Krankheiten, sondern war auch ein beliebter gesellschaftlicher Treffpunkt. Ein Badehaus im Mittelalter und in der frühen Neuzeit wurde im Auftrag der Gemeinde von einem Bader betrieben. Es spielte etwa vom 13. bis zum 16. Jahrhundert eine wichtige Rolle in der Alltagskultur. Gebadet wurde - meist mit Geschlechtertrennung - vor allem am Samstag oder am Vorabend hoher Feiertage. In den Badehäusern, die heutigen Hygienevorstellungen bei weitem nicht entsprachen, wurden auch Tätigkeiten wie Zähneziehen, Haarschneiden, Rasur sowie kleinere chirurgische Eingriffe (Aderlass, Schröpfen) ausgeführt. Das erste deutsche Volksbad entstand 1855 in Hamburg am Schweinemarkt. Es verfügte über 65 Badewannen und 56 Waschstände zum Wäschewaschen. Finanziert wurde der Bau mit Hilfe von Aktien und Spenden reicher Bürger. 1860 eröffnete in Magdeburg die erste öffentliche Badeanstalt mit einem Schwimmbecken. In Berlin gab es das erste Volksbad 1879. Den öffentlichen Durchbruch, was die Akzeptanz solcher Einrichtungen angeht, schaffte der Berliner Dermatologe Oskar Lassar, der 1874 den Berliner Verein für Volksbäder gründete, dessen Motto lautete: "Jedem Deutschen wöchentlich ein Bad!" Damit waren keine Wannen-, sondern in erster Linie Brausebäder gemeint, heute spricht man allgemein vom Duschen. (Wiki)
Der vorliegende Band ist mit 50 S/W Abbildungen illustriert.
Nachdruck der historischen Originalausgabe aus dem Jahre 1908.
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