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Öffentliches Recht (Schweiz)
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 64. Kapitel: Frauenstimmrecht in der Schweiz, Politische Gemeinde, Ständemehr, Rechtsmittel, Ortsgemeinde, Geschworenengericht, Strafvollzug, Sozialhilfe, Fachempfehlungen zur Rechnungslegung, Arbeitslosenversicherung, Revision, Berufung, Ortsteil, Schweizer Pass, Alters- und Hinterlassenenversicherung, Schiffsregister, Befund, Handelsregister, Qualzucht, SuisseID, Versicherungsaufsicht, Gleichbehandlung im Unrecht, Listenverbindung, Legalitätsprinzip, Verbandsbeschwerderecht, Schubert-Praxis, Strafmandat, Stimmberechtigte, Unfallversicherung, Willkür, Soziales Entschädigungsrecht, Bezirksgericht, Service public, Wahlschein, Aufsichtsbehörde, Kirchensteuer, Degradierung, Gemeindehaus, Verweser, Kontumazentscheidung, Sozialversicherung, In dubio pro duriore, Arrestzelle, Säckelmeister, Nachlassgericht, Umwandlungssatz, Strafarrest, Ruhen des Verfahrens, Regierungspräsident, Richtplan, Ergänzungsleistungen, Gerichtsurkunde, Zollrevisor, Stille Wahl, Magistrat, Volksmehr, Wettschlagen der Parteikosten, Unentgeltliche Rechtspflege. Auszug: Das Frauenstimmrecht in der Schweiz (Stimm- und Wahlrecht) wurde durch eine eidgenössische Abstimmung am 7. Februar 1971 eingeführt. Formell wurde das Frauenstimmrecht am 16. März 1971 wirksam. Die Schweiz war somit eines der letzten europäischen Länder, welches seiner weiblichen Bevölkerung die vollen Rechte als Bürger zugestand, doch es war das erste Land, in dem dies durch eine Volksabstimmung (des männlichen Teils der Bevölkerung) geschah. Bis zur Einführung des Frauenstimmrechts in allen Kantonen vergingen allerdings noch weitere 20 Jahre: Am 27. November 1990 gab das Bundesgericht einer Klage von Frauen aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden Recht und bestätigte damit die Verfassungswidrigkeit der Innerrhoder Kantonsverfassung in diesem Punkt. So führte Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton das Stimmrecht für Frauen auf kantonaler Ebene ein, entgegen einem Mehrheitsentscheid der Männer an der Landsgemeinde am 29. April 1990. Der Hauptgrund für die vergleichsweise späte Umsetzung liegt im politischen System der Schweiz. Bei Vorlagen, welche die Verfassung betreffen, entscheidet allein das stimmberechtigte Volk zusammen mit den Kantonen. Um das Stimmrecht auf den verschiedenen Ebenen einführen zu können, bedurfte es jeweils der Mehrheit der stimmberechtigten Männer. Auf nationaler Ebene war zudem das Ständemehr nötig, also die Mehrheit der zustimmenden Kantone. Ein weiteres Hindernis lag in der Tatsache, dass in der Bundesverfassung (BV) von 1848 das Wahlrecht vielfach an den aktiven Wehrdienst gekoppelt war. In vielen Kantonen galt: wer Art. 18 BV Jeder Schweizer ist wehrpflichtig nicht erfüllte, war vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen. Die Französische Revolution von 1789 wurde allgemein als Beginn der Frauenrechtsbewegung angesehen, so auch in der Schweiz. In der ersten Bundesverfassung von 1848 wurde die Rechtsgleichheit erklärt: «Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Untertanenverhältnisse, keine Vorrechte des Ortes, der G
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