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Optimierung der Schnittstellenregelung zwischen dem auftraggeberseitigen Betriebsdienst und der auftragnehmerseitigen baulichen Erhaltung bei Funktionsbauverträgen im Straßenbau

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Im Bereich des Straßenbaus wurde der Funktionsbauvertrag in Deutschland erstmals im Jahr 2002 angewendet. Ein Funktionsbauvertrag fasst Straßenbauleistungen des Neubaus, des Ausbaus oder der grundhaften Erneuerung mit Leistungen der baulichen Erhaltung am selben Straßenabschnitt über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren zusammen. Da dieses relativ "junge" Vertragsmodell in der Praxis jedoch noch keinen hohen Standardisierungsgrad aufweist, ist eine einheitliche Verteilung der vertraglichen Chancen und Risiken zwischen der jeweiligen Straßenbaubehörde als öffentlicher Auftraggeber und dem jeweiligen Bauunternehmen als Auftragnehmer noch nicht erfolgt. Dies gilt insbesondere für die vorzunehmende Schnittstellenregelung zwischen dem auftraggeberseitigen Betriebsdienst und der auftragnehmerseitigen baulichen Erhaltung. Hiervon ausgehend verfolgt der Autor mit seiner Dissertation das Ziel, für diese bauvertragliche Schnittstelle eine wissenschaftlich fundierte sowie gleichermaßen praxistaugliche Abgrenzungsempfehlung zur Leistungsdefinition und -zuordnung anhand von Instrumenten und Arbeitsmitteln zu entwickeln.
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