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Organisierte Willkür. Administrative Versorgungen in der Schweiz 1930–1981
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Bis 1981 wurden in der Schweiz Zehntausende Menschen ohne Gerichtsurteil und ohne dass sie eine Straftat begangen hatten, in Anstalten eingewiesen. Obwohl auf zahlreiche Gesetze gestützt, war die Praxis der Behörden rechtsstaatlich problematisch und vielfach von Willkür geprägt. Oft reichte es für eine jahrelange Anstaltsversorgung, dass jemand als «arbeitsscheu» oder als «liederlich» bezeichnet wurde. 2014 anerkannte das Parlament das Unrecht, das den administrativ versorgten Menschen zugefügt worden war, und erteilte den Auftrag für eine historische Aufarbeitung.
Der Schlussbericht der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen präsentiert die wissenschaftliche Synthese dieser Untersuchungen in knapper, verständlicher Form und situiert die Ergebnisse im Kontext der Schweizer Geschichte. Er enthält auch die Empfehlungen der Kommission zum weiteren Rehabilitierungsprozess und Texte von betroffenen Personen. Er bildet eine differenzierte Grundlage für die Fortführung der politischen und historischen Diskussion über fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen und die Anerkennung historischen Unrechts.
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