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Organspende durch Patientenverfügung
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Seit dem Jahre 2011 sind die Organspendezahlen mit der Zunahme von Patientenverfügungen drastisch zurückgegangen. Denn liegt eine Patientenverfu¿gung vor, wird regelmäßig eine Organspende ausgeschlossen bzw. erst gar nicht angedacht. Von der Verfasserin wird diese Vorgehensweise in der medizinischen Praxis verifiziert.
Der Hintergrund dieses Umstandes ist, dass die meisten Menschen in ihrer Patientenverfu¿gung lebensverla¿ngernde oder, allgemeiner formuliert, intensivmedizinische Maßnahmen ausschließen. Fu¿r eine Organspende - hier zuna¿chst fu¿r die diagnostische Abkla¿rung des Hirntodes bis hin zur Organentnahme - müssen allerdings intensivmedizinische Maßnahmen beibehalten werden, um die Organe transplantationsfa¿hig zu erhalten. Dieser zwischenzeitlich auch in der rechtspolitischen Diskussion stehende Konflikt, das Verha¿ltnis von Patientenverfu¿gung und Organspende(-erkla¿rung) sowie Grenzsituationen, in denen erlaubte Sterbehilfe dazu fu¿hrt, dass diese Patienten nach derzeitigem Transplantationsrecht niemals Organspender werden ko¿nnen (z. B. Sterbenlassen eines Patienten im Wachkoma durch Therapiebeendigung), werden in diesem multidisziplina¿ren Werk umfangreich bearbeitet und Lo¿sungen - auch legislativer Art - unterbreitet.
Um schließlich Konflikte im Anwendungsfall einer Patientenverfu¿gung zu einer Organspende(-erklärung) von vornherein zu vermeiden, finden sich in der Arbeit umfangreiche Formulierungsvorschla¿ge für die Aufnahme einer rechtsgu¿ltigen Formulierung in der Patientenverfu¿gung oder auf einer externen Organspendeerkla¿rung.
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