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Österreichische Geschichte (Besatzungszeit)

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 63. Kapitel: Besatzungszone, Viermächte-Status, Besatzungskind, Besetztes Nachkriegsösterreich, Marshallplan, Entnazifizierung, Rot-Weiß-Rot-Buch, Verbotsgesetz 1947, Lawinenwinter 1951, Kraftwerk Kaprun, Bad Ischler Milchprozess, USIA, Lawinenkatastrophe von 1954 in Vorarlberg, Verstaatlichung in Österreich, Oktoberstreiks 1950, Volksgericht, B-Gendarmerie, Oberweiser Konferenz, DP-Lager Haid, Alliierte Kommission für Österreich, Gruber-De-Gasperi-Abkommen, United Nations Relief and Rehabilitation Administration, Moskauer Memorandum, Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau, Liste der gesperrten Autoren und Bücher, Persilschein, Deutsches Eigentum, United States Forces in Austria, Aktion zur politischen Erneuerung, Landtags- und Gemeinderatswahl in Wien 1945, Österreichische Zeitung, Die Vier im Jeep, GARIOA, Barackenkirche Graz-Liebenau, Verband der Unabhängigen, Sportfunk-Fußballerwahl, Bund der politisch Verfolgten, United States Constabulary, Barackenkirche Nöstlbach, Butterkinder, Eisenerz-Prozesse, Blue Danube Network, Londoner Konferenz. Auszug: Als Besatzungskinder bezeichnet man Kinder, die der Verbindung einer einheimischen Frau mit einem Besatzungssoldaten entstammen. Besatzungskinder wurden in nahezu allen Kriegs- oder Nachkriegsbesatzungszeiten gezeugt. Breitere Aufmerksamkeit widerfährt ihnen zum ersten Mal seit den beiden Weltkriegen in Europa, ihr sozialer Sonderstatus sowie der ihrer Mütter ist öffentlich bekannt und Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Ihr Schicksal ist häufig mit gravierenden Tabuisierungen in ihrem familiären und sozialen Umfeld verbunden. Viele heute lebende Besatzungskinder sind sogenannte Wehrmachtskinder: Sie wurden in den Ländern gezeugt, die das Deutsche Reich während des zweiten Weltkrieges besetzt hielt. In den Jahren nach 1945 wurden in Deutschland viele Kinder von den Soldaten gezeugt, die in Deutschland stationiert waren, vor allem von Amerikanern, Russen und Engländern. In der zwischen 1773 und 1858 großteils von Johann Georg Krünitz geschaffenen deutschsprachigen Oeconomischen Encyclopädie werden zum Begriff "Kind" folgende Komposita aufgeführt, die eine soziale Einschätzung beinhalten: "Beykind", "Findelkind", "Frühkind", "Hofkind", "Hurkind", "Jungfernkind", "Kebskind", "Kirchspielskind", "Mantelkind", "natürliches Kind", "Pflegekind", "uneheliches Kind", "Ziehkind". Zu "Hurkind" wird ausgeführt: "Das Hurkind, in der harten Sprechart. 1. Im engsten Verstande, ein von einer öffentlichen Hure erzeugtes Kind, oder ein außer der Ehe erzeugtes Kind, dessen Vater die Mutter nicht mit Gewißheit anzugeben vermag, ein Bankart, französisch , Fils de putain'. 2. In weiterer Bedeutung, ein uneheliches Kind, ein außer der Ehe erzeugtes Kind, dessen Vater aber bekannt ist, ein natürliches Kind (d. i. ein Kind, welches bloß aus einem natürlichen Bedürfnisse, bloß nach dem Stande der Natur, ohne Beobachtung der bürgerlichen Ordnung gezeuget worden) in der deutschen Bibel Hurenkind, mit anständigern Ausdrücken Bastard, ein Beykind, Kebskind, Jungfernkind, wenn die Mutter
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