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Paenitentia secunda

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: keine, Universität Leipzig (Religionswissenschaftliches Institut), Veranstaltung: Der Fluch - Texte zur Ausschlußpraxis religiöser Gesellschaften (SS 2003), 49 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Als eine spezielle Form des Fluches entwickelte sich im Christentum der Bann oder die Exkommunikation. Es handelt sich dabei um Sanktionsmaßnahmen, welche die sittliche und rechtliche Ordnung der Gemeinde gewährleisten sollen und den teilweisen oder gänzlichen Ausschluß des normwidrig Handelnden von der Teilnahme am Leben der Kirche zur Folge haben. "Die theologische Leitidee der Exkommunikation ist darin gelegen, daß schwere Sünde von Gott trennt und daß dies adäquaten Ausdruck in dem äußeren und sichtbaren Verhältnis zur Kirche erfährt." Von den ersten Jahrhunderten an erlebte die Christenheit die Wirklichkeit der Sünde und die Kirche war gezwungen, - trotz der in der Taufe empfangenen Sündenvergebung - für die nach der Taufe begangenen Sünden die Möglichkeit der Buße, einer paenitentia secunda, zu eröffnen. Um dem Anspruch der Heiligkeit des Gottesvolkes gerecht zu werden, mußte der schwere Missetäter bei der öffentlichen Kirchenbuße der Gemeinschaft entrückt werden und konnte erst nach Abbüßung seiner Schuld in diese zurückkehren. So gesehen war die Exkommunikation also "ein Rechtsakt mit dem Erziehungszweck der Besserung" und damit eng verbunden mit der Entwicklung des Bußwesens. Wie aber sah so ein Bußverfahren aus? Auf welche Sünden wurde es angewandt und welche Bußwerke hatte der reuige Sünder zu vollbringen? Ziel dieser Arbeit ist es, anhand von exemplarischen Quellen die Entwicklung und Ausgestaltung des kirchlichen Bußverfahrens im Frühen Christentum zu skizzieren. Gerade für die Zeit vom 1. bis hinein ins 4. Jh. n. Chr. - also inmitten der 'Adoleszenz-Phase' der Ekklesia - wird
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen

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24,90 CHF