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Parteistellung und Rechtskraft im UVP-Verfahren
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Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine der wichtigsten Verwaltungsmaterien des Umwelt- und Naturschutzes. Das Besondere an diesem Verfahren ist seine Gliederung in eine Feststellungs- und Genehmigungsentscheidung. Der Beteiligtenkreis des Feststellungsverfahrens ist deutlich gegenüber dem im Genehmigungsverfahren eingeschränkt. Auch am Feststellungsverfahren Unbeteiligte, z.B Nachbarn, sind an den Feststellungsbescheid gebunden. Dies wirft die Frage nach der Unionsrechtskonformität der die Parteistellung regelnden Bestimmungen des österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) auf. Einige nationale Entscheidungen, u.a. eine Entscheidung des Umweltsenates über den Ausbau des Flughafens Salzburg (insbesondere der Bau des Terminal 2) behandeln diese Frage. Die höchstgerichtliche Auseinandersetzung mit der diesen Entscheidungen zugrundeliegenden Problematik führt zur Frage nach der unmittelbaren Anwendbarkeit der Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie und stellt die Höchstgerichte vor die dogmatische Auseinandersetzung mit der EuGH-Rechtsprechung zur unmittelbaren Richtlinienwirkung im Dreiecksverhältnis, das für das Umweltrecht typisch ist.
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