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Partikularsynoden im späten Mittelalter
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Seit dem 3. Jahrhundert ist die Synode als Versammlungsform und als kollegiales Element der kirchlichen Verfassung bekannt. Im Spätmittelalter erfolgte eine Belebung des Synodalwesens, das eines der grundlegenden Elemente der Kirchenreform dieser Zeit darstellt. Die daraus resultierende Partikulargesetzgebung spiegelt die für die jeweilige Kirchenprovinz wichtigen Probleme wider und zeigt die tatsächlichen Verhältnisse, die in den Lokalkirchen herrschten. Die Beiträge beschäftigen sich mit dem Problem der Partikularsynoden im heutigen Deutschland, Polen und Tschechien. Dabei geben sie einerseits einen Überblick über einzelne Regionen wie Franken oder auch Altbayern, nehmen andererseits aber auch die Synodaltätigkeit in einzelnen Diözesen näher in Augenschein.
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