- Start
- Partizipation und Netzwerkbildung durch die Migrantenselbstorganisation als Praxis für Integration
Partizipation und Netzwerkbildung durch die Migrantenselbstorganisation als Praxis für Integration
Angebote / Angebote:
Magisterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft, Note: 1.3, Freie Universität Berlin (Erziehungswissenschaft und Psychologie), Veranstaltung: Interkulturelle Erziehungswissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Laut des Berichts 38 Continuous Reporting System on Migration ist Deutschland das zweitbeliebteste Zielland von Migranten weltweit geworden. Damit ist eine große Chance für Deutschland verbunden, gleichzeitig stellt es das Land vor eine große Herausforderung. Die gesellschaftlich erwünschte und notwendige erfolgreiche Integration aller Migranten bedingt deren Teilhabe ¿ Partizipation ¿ an der Gesellschaft. In der Einwanderungsstadt Berlin ist Partizipation seit 2010 gesetzlich verankert. Eine typische Form der kollektiven Partizipation sind Migrantenorganisationen, auch Migrantenselbstorganisationen (MSO) genannt. Innerhalb dieser MSOs beginnen Migranten oft, sich gesellschaftlich zu engagieren ¿ zu partizipieren. Mit Hilfe von MSOs kann es also gelingen und die vorhandene Partizipationsbereitschaft der Migranten umzusetzen.
Fragen der Integration, Teilhabe und interkulturellen Öffnung sind daher auch seit geraumer Zeit Gegenstand vielfältiger Untersuchungen der Integrations- und Migrationsforschung. Mittlerweile setzt sich im politischen und wissenschaftlichen Umfeld sogar die Ansicht durch, dass erfolgreiche Integration und Partizipation in einer Einwanderungsgesellschaft nur möglich sind, wenn Migrantinnen und Migranten für die Durchsetzung ihrer migrationsspezifischen Anliegen sowie im Allgemeinen zur Wahrnehmung ihres Mitbestimmungsanspruchs die Möglichkeit haben, ein gewisses Maß an Selbstorganisation aufzubauen und gleichzeitig eine interkulturelle Öffnung gesellschaftlicher Institutionen erreicht wird. Im Sechsten Familienbericht der Bundesregierung im Jahr 2000 heißt es: Einerseits sind ethnische Vereinigungen darauf angewiesen, dass der Bezug zur Herkunftsgesellschaft erhalten bleibt, ¿da andernfalls die Mobilisierungsbasis verloren ginge¿. Andererseits sind diese Vereinigungen gleichzeitig ¿aber immer auch auf die besonderen Bedürfnislagen der Minorität in der Aufnahmegesellschaft ausgerichtet, indem sie Informationen an ihre Mitglieder weitergeben, Interessen artikulieren, Aktivitäten kanalisieren und mobilisieren. Sie leisten damit regelmäßig nicht nur einen erheblichen Beitrag zur individuellen sozialen Integration ihrer Klientel in die Aufnahmegesellschaft, sondern auch zur Durchsetzung kollektiver Minderheitsinteressen¿ (BMFSFJ 2000).
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen