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Patientenrechtegesetz
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Patientenrechtegesetz
Kurzkommentar für die Praxis
Das im Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz (PatRG) erweitert die dienstvertraglichen Vorschriften des BGB und ändert Bestimmungen im SGB V, in der Patientenbeteiligungsverordnung, dem Krankenhausfinanzierungs- und Vertragsarztgesetz.
In der Hauptsache enthält das Gesetz in das BGB als §§ 630a bis 630h einzufügende Normen, die den medizinischen Behandlungsvertrag kodifizieren. Diese Neuregelungen bilden größtenteils bereits als Richterrecht geltendes Arzthaftungsrecht ab.
Damit steht die Praxis aktuell vor der Aufgabe, das geltende Recht in die nun gesetzessystematischen Vorgaben einzupassen. Bekannte Konstellationen sind unter die verschiedenen Tatbestände zu subsumieren, neue Konstruktionen und Begriffe auf rechtserhebliche Verschiebungen im Haftungsgefüge zu prüfen und das dogmatische Zusammenspiel entsprechend der Gesetzessystematik zu ordnen.
Der vorliegende Kurzkommentar erbringt diese Transformationsleistung in besonders nutzerfreundlichen Weise: Klar strukturiert, auf das Wesentliche konzentriert, mit zahlreichen Verweisen auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung und in anschaulich einprägsamer Darstellung mit grafischen Übersichten führt er sowohl den versierten Medizinrechtler wie den Materie-Neuling sicher durch die mit dem Patientenrechtegesetz teils neu kodifizierten, teils verändert ausgestalteten Patientenrechte im Arzthaftungs- und Sozialversicherungsrecht.
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