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Patientenverfügung Der Wille des Patienten geschehe!

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Der Tod und der Sterbeprozess finden zwar im sozialen Raum statt, aber in der realen Welt wird ihnen kaum Platz gegeben. Der Tod und das Sterben stellen wegen der heutigen medizinischen Machbarkeit eine Grenzerfahrung dar. Diese Grenzerfahrung trifft nicht nur Angehörige/ Bezugspersonen, sondern auch professionelle Gesundheitsberufe. In Österreich ist seit dem 1. Juni 2006 das Patientenverfügungsgesetz in Kraft. Mit der Erstellung einer Patientenverfügung werden der Sterbeprozess und der Tod innerhalb der Familie zum Thema. Wenn eine Patientenverfügung im Krankheitsfall zur Anwendung gebracht wird, sind auch professionelle Berufsgruppen betroffen. Zum Sterben braucht man keine Patientenverfügung. Dennoch lässt sich sagen, dass die Patientenverfügung ein Instrument ist, welches für ein individuelles, selbstbestimmtes Sterben eingesetzt werden kann. Jeder Mensch muss die Entscheidungen im Sinne der Patientenverfügung für sich alleine treffen, dennoch betrifft es immer auch andere Menschen. Die Bürde für die Begleiterinnen/ Begleiter liegt darin, die Selbstbestimmung der/des Patientin/Patienten zu akzeptieren und damit umgehen zu lernen.
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen

Preis

83,00 CHF