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Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer: Aktuelle Fragen
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2, 4, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Pensionszusage ist als unmittelbare Versorgungszusage eine Form der betrieblichen Altersvorsorge für GmbH-Geschäftsführer. Es gibt vier weitere Durchführungswege: die Direktversicherung, die Unterstützungskasse, die Pensionskasse und den Pensionsfonds. Die Pensionszusage kann sowohl für Fremdgeschäftsführer als auch für beteiligte und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) abgeschlossen werden. Der Versorgungsbedarf richtet sich nach den persönlichen Lebensumständen und der Lebensplanung des GGF. Deshalb muss jede bestehende oder neu einzurichtende Pensionszusage auf die individuellen Umstände angepasst werden. Die wirtschaftliche Lage der GmbH, persönliche Vorstellungen des GGF, seine Lebensphase, seine Vermögenssituation, seine Erfahrungen mit Kapitalanlagen, seine Risikobereitschaft und sein Versorgungsbedarf sind die zu beachtenden Einflussfaktoren für eine Neuzusage oder die Restrukturierung einer Altzusage. Einen Anhaltspunkt für den Versorgungsbedarf kann das Nettogehalt des GGF bieten. Er wird in der Regel seinen zuletzt erreichten Lebensstandard nicht missen wollen.
In der Vergangenheit wurden Pensionszusagen vor allem aus steuerlichen Motiven erteilt. In den 80er und 90er Jahren waren sie bei einem Körperschaftsteuersatz von 56 Prozent und einer entsprechenden Gewerbesteuerbelastung ein gern genutztes legales Mittel zur Steuerersparnis. Die Steuersätze haben sich zwischenzeitlich reduziert. Durch die Unternehmenssteuerreform 2008 sank die Körperschaftssteuer von 25 Prozent auf 15 Prozent.
Da der Fokus eines GGF auf dem Tagesgeschäft liegt, werden einmal erteilte Pensionszusagen oft nicht gepflegt. Risiken und Probleme, die eine Pensionszusage mit sich bringt, sind den meisten GGF nicht bewusst. Zum Beispiel ändern sich die
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