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Personenstandsrecht
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 145. Nicht dargestellt. Kapitel: Kirchliche Trauung, Hochzeitsfeier, Melderegister, Personenstandsfälschung, Verlöbnis, Personenstandsrechtsreformgesetz, Personenstandsgesetz, Standesamt, Familienbuch, Ehefähigkeitszeugnis, Geburtsurkunde, Personenstandsurkunde, Personenstandsregister, Zivilstandsamt, Personenstandsbuch, Verpartnerung, Kuckuckskind, Folkbokföring, Koseki, Infostar, Anzeigepflicht, Covenant marriage, Familienstand, Testamentskartei, Abstammungsurkunde, Eheurkunde, Geburtenbuch, Familienstammbuch, Sterbeurkunde, Ehestandshilfe, Personalie, Heiratsbuch, Lebenspartnerschaftsurkunde, Familienbüchlein, Sterbebuch. Auszug: Die kirchliche Trauung stellt nach römisch-katholischem Verständnis die Begründung des Bundes der Ehe dar, wobei die Eheschließung zwischen getauften Christen als Sakrament angesehen wird. Nach dem in den evangelischen Kirchen des deutschen Sprachraums vorherrschenden Verständnis wird im Traugottesdienst dagegen lediglich eine standesamtlich bereits gültig geschlossene Ehe gesegnet (Segnungsgottesdienst). In Ländern, in denen die kirchliche Eheschließung ausreicht und keine separate standesamtliche Trauung notwendig ist, betrachten jedoch auch die evangelischen Kirchen die kirchliche Trauung als konstitutiv für die Begründung der Ehe. Einen sakramentalen Charakter besitzt die Eheschließung nach allgemeiner protestantischer Auffassung nicht. Die kirchliche Trauung gehört zu den Kasualien, den kirchlichen Amtshandlungen. Sie hat in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich und bestimmten anderen Ländern nur kirchenrechtliche Relevanz. In Schweden, dem Vereinigten Königreich, Irland, Spanien, Polen, Italien sowie Ländern mit Staatskirchen (z. B. Griechenland, Norwegen und Dänemark) entfaltet die kirchliche Trauung auch zivilrechtliche Wirkungen oder kann bei der Personenstandsbehörde angezeigt oder anerkannt werden. Wo es notwendig ist (so beispielsweise Österreich und bis zur Reform des Personenstandsgesetzes auch in Deutschland), muss das Paar vor der kirchlichen Eheschließung schon standesamtlich getraut sein. Die Ziviltrauung wird dann oft am selben Tag wenige Stunden vor der kirchlichen Zeremonie vorgenommen. Die christliche Trauung ist an den Ritus beziehungsweise die Gottesdienstordnung der jeweiligen Kirche gebunden. Häufig wird den Brautleuten aber die Möglichkeit geboten, den Gottendienst im zulässigen Rahmen nach ihren Vorstellungen mitzugestalten. Die christliche Trauung findet nahezu ausschließlich in der Kirche statt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen ein anderer Ort genehmigt wird. Heiratet man nicht in seiner eigenen Gemeinde, benötigt man d
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