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Pferdehaltung

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 48. Kapitel: Marschall, Kupieren, Hufeisen, Hufbeschlag, Pferdeanhänger, Tattersall, Zahnaltersschätzung, Huforthopädie, Trippe, Pferdeapfel, Hufschmied, Pferdeschwemme, Stallmeister, Gruppenauslaufhaltung, Rehebeschlag, Halfter, Pferdefriedhof, Pferdetransporter, Pferd & Jagd, Equidenpass, Paddock, Fohlenkommando, Hauptmangel, Hufschuh, Pferdemetzger, Heulage, Stallknecht, Hobbles, Aktivstall, Ankaufsuntersuchung, Georg-Graf-von-Lehndorff-Plakette, Leckstein, Schussfestigkeit, Nasenbremse, Zoopraxiskop, Hufnagel, Fahnenschmied, Mash, Eigentumsurkunde, Kardätsche, Keilprobe, Striegel, Beugeprobe, Pferch, Pferdekoppel, Abfohlbox, Andalusischer Zopf, Fliegenhaube, Hufkratzer, Remuda, Clippen. Auszug: Mit Marschall wird heute einer der höchsten oder der höchste militärische Dienstgrad bezeichnet. Symbol des Ranges war in Deutschland der Marschallsstab, der formal mitverliehen wurde. Der Ausdruck kann aber auch ein zeremonielles Hofamt bezeichnen. Das Wort stammt von Althochdeutsch , zusammengesetzt aus , "Pferd, Mähre" und "Knecht, Diener". Es bezeichnet ursprünglich den "Pferdeknecht (Roßknecht)". Mit dem Titel seines Herren steigt - wie auch bei Mundschenk "Tafeldiener", Kämmerer "Kammerdiener" - auch seine Bedeutung, zu "Stallmeister" und später zu allgemeiner Bedeutung im Sinne "Kommandeur der Reiterei". Der Marschall war im Mittelalter schon eines der vier bzw. fünf alten Hofämter. Aus der Oberaufsicht über die Pferde und damit über das berittene Gefolge entstand einerseits mit dem Aufkommen der Ritterheere der Oberbefehl des Marschalls im Kriege und die Führung der Ritterschaft bzw. der Landstände, andererseits eine Oberaufsicht über das gesamte Hofwesen, was endlich dazu führte, dass der Marschall die Obliegenheiten des Truchsess also Küchenmeisters und des Mundschenks übernahm. Vor allem war er auch Reisemarschall und hatte für die Gäste zu sorgen. In den meisten deutschen Territorien wurden im späteren Mittelalter diese Funktionen auf verschiedene Beamte verteilt: In dieser Funktion stand er auch dem Hofgericht vor. Die landesherrlichen Hofgerichte in Deutschland entstanden teils aus dem vom Landesherrn als Grafen persönlich geleiteten Landgericht, teils aus den Landtagen und Hoftagen. Sie hatten vielfach ständischen Charakter, waren mit adligen Schöffen besetzt und wurden vom Marschall präsidiert. Sie waren vor allem zuständig für Lehnssachen und für Personen ritterlichen Standes. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehörte das Amt des Erzmarschalls zu den vier Erzämtern, die mit der weltlichen Kurfürstenwürde verbunden waren. So war der Kurfürst von Sachsen der Erzmarschall des römisch-deutschen Kaisers. Der Titel Erzmarschall wurde durch die
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