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Phänomenologie Des Naturrechts

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Eine Gesellschaft ist nicht wert, was die Prinzipien ihrer Verfassung wert sind. An den Aufschriften ihrer Monumente und den Phrasen ihrer Festredner kann niemand ermessen, wie weit es eine Gesellschaft bei der Verwirklichung ihrer Menschlichkeit gebracht hat. Eine Gesellschaft ist wert, was die Verhaltnisse von Mensch zu Mensch innerhalb dieser Gesellschaft wert sind. ! Nicht selten kommt es vor, daB die tatsiichlichen Verhiiltnisse mit dem Hinweis auf Prinzipien verwischt und in Mystifikationen gehiillt werden. Nicht selten werden diese Prinzipien , heilig' und ihre Giiltig­ keit , ewig' genannt. Nicht selten werden sie gerechtfertigt, indem man sich auf gottliche Garantien beruft. Inzwischen jedoch steht fest, und es wird sich daran auch in Zukunft nichts iindern, daB jemand, der sich auf , heilige, ' , ewige' und , von Gott garantierte' Prinzipien beruft, damit noch nicht beweist, daB die tatsiichlich bestehenden Verhiilt­ nisse unter den Menschen in einer Gesellschaft wirklich menschlich sind. Menschlich sind die Verhaltnisse erst dann, wenn sie die An­ erkennung des Menschen durch den Menschen einschlieBen und dieser Anerkennung Gestalt geben. Aus dieser Oberzeugung heraus ist die vorliegende Schrift iiber das Recht geschrieben worden. Ich werde nicht aufhoren, diese meine Oberzeugung zu rechtfertigen, aber dennoch scheint es mir angebracht, bereits auf der ersten Seite dieses Buches ausdriicklich auf die Grund­ inspiration dieses Buches hinzuweisen. Ich habe mich nicht gescheut, den Terminus , Naturrecht' zu gebrau­ chen, obwohl ich weiB, daB es viele gibt, die diesen Terminus nicht mehr Mren wollen.
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