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Pläne der Bundesregierung zur Erweiterung der Kompetenzen des Bundeskriminalamtes
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1, 0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Professur für Staatsrecht und Staatslehre), Veranstaltung: Seminararbeit im Rahmen des Seminars Wirtschaftsverwaltungsrecht, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: "Wir müssen nur einmal erfolgreich sein - ihr immer!" So zitiert Bundesinnenminister Otto Schily eine alte IRA-Parole, mit der die nordirische Untergrundorganisation einst die Briten verhöhnte. Sollten die Behörden auch nur ein Mal versagen, warnte Otto Schily, dann werde "die Republik danach eine andere sein".Zweck dieser Arbeit ist es, die aktuellen Forderungen der Bundesregierung bezüglich des Bundeskriminalamtes aufzuzeigen, zu erläutern und den rechtlichen Hintergrund darzustellen. Dazu wird das Bundeskriminalamt mit seinen derzeitigen Aufgaben vorgestellt. Ein kurzer geschichtlicher Rückblick zeigt nicht nur die Entstehung auf, auch die Entwicklung des BKA trägt zum Gesamtverständnis bei. Die aktuellen Forderungen des Bundesinnenministers werden ausführlich durchleuchtet und die Frage beantwortet, ob es überhaupt nötig ist, gesetzliche Änderungen herbeizuführen. Ist gar die Einrichtung eines deutschen FBI angesagt, oder "ist hier eine spezielle Kategorie von "Trittbrettfahrern" auszumachen, die neue Entwicklungen nutzen, um alten Vorstellungen zur Renaissance zu verhelfen"? Ist das Bundeskriminalamt überhaupt mit neuen, erweiterten Kompetenzen auszustatten? Die Polizei, so regelt es bisher noch das Grundgesetz, ist grundsätzlich Ländersache. Nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus wollten die Verfassungsväter auf Drängen der Alliierten eine allmächtige Geheimpolizei wie die Gestapo verhindern. Den Verfassungsschutz trennten sie von der Polizei, dem Bundeskriminalamt billigten sie nur eine Zentralstellenfunktion zu. Was die Bundesregierung, a
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