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Planung und Beschaffung von Liquidität in Insolvenzverfahren
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Die 1999 eingeführte Insolvenzordnung macht zum ersten Mal gerichtlich überwachte Sanierungsverfahren in Deutschland möglich. Sanierung im Sinne der Insolvenzordnung bedeutet den nachhaltigen Erhalt des Unternehmens. Für die Fortführung eines insolventen Unternehmens setzt der Bundesgerichtshof ein schlüssiges Konzept voraus. Schwerpunkt eines Sanierungskonzepts ist die Liquiditätsplanung. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, dem Insolvenzverwalter gemessen an seinen Sorgfaltspflichten rechtssichere und praktische Methoden zur Planung und Beschaffung von Liquidität aufzuzeigen.
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