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Planungs- und Zulassungsverfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz
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Nach der nuklearen Katastrophe von Fukushima im März 2011 hat sich die Bundesregierung entschieden, die Restlaufzeit der Kernkraftwerke in Deutschland zu verkürzen und den Ausbau erneuerbarer Energien zu forcieren. Mit dem Ausbau verbunden ist das Erfordernis der Errichtung neuer bzw. der Änderung bestehender Energieleitungen. In Konsequenz wurde im Zuge eines im Sommer 2011 erlassenen Gesetzespaketes das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) verabschiedet, welches am 5.8.2011 in Kraft getreten ist. Gegenstand der Untersuchung sind die mit der Einführung des NABEG entstandenen rechtlichen Problemdarstellungen. Schwerpunktmäßig wird erörtert, inwieweit sich die Prüfungsinstrumente des NABEG in das bestehende raumplanerische Rechtssystem einfügen, welche Bindungswirkungen bei der Durchführung der einzelnen Planungsstufen gelten und welche Rechtsnatur die nach dem NABEG vorzunehmenden Entscheidungen und zu erlassenden Pläne im Hinblick auf etwaige Rechtsschutzmöglichkeiten aufweisen. Schließlich werden die neu eingeführten Instrumente der vorzeitigen Besitzeinweisung und des vorzeitigen Enteignungsverfahrens auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin untersucht.
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