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Platon, Gettier und die Philosophie des Wissens

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Im Rahmen dieses Buches soll der Begriff des Wissens folgendermaßen definiert sein: Eine Person hat Wissen über das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts, wenn sie die wahre und epistemisch gerechtfertigte Überzeugung hat, dass dieser Sachverhalt tatsächlich vorliegt. An dieser klassischen Definition des Wissens werde ich, trotz aller Einwände dagegen, hier in diesem Buch entschieden festhalten, da diese Definition meiner Ansicht nach die notwendigen wie auch die hinreichenden Bedingungen dafür formuliert, um einer Person das Wissen über das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts zuzuschreiben. Diese Bestimmung des Begriffs des Wissens als wahre und epistemisch gerechtfertigte Überzeugung einer Person über das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts geht letztlich auf Platon zurück, der diese Begriffsbestimmung unter anderem im Dialog ¿Theätet¿ und im Dialog ¿Menon¿ entwickelt (hat). Es ist genau diese Konzeption von Wissen als die wahre und epistemisch gerechtfertigte Überzeugung einer Person über das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts, die Edmund L. Gettier in seinem berühmten Aufsatz ¿Is Justified True Belief Knowledge?¿ von 1963 angegriffen und in dem er scheinbar gezeigt hat, dass diese Definition des Wissens unvollständig ist. Aus diesem Grund werden alle, die sich mit der Philosophie der Erkenntnis und des Wissens beschäftigen, früher oder später auf die sogenannten Gettier-Fälle bzw. auf das sogenannte Gettier-Problem stoßen. Die Gettier-Fälle werden im Rahmen der Philosophie des Wissens und der Philosophie der Erkenntnis deshalb für so relevant erachtet, weil sie (angeblich) zeigen, dass eine Person eine wahre und epistemisch gerechtfertigte Überzeugung über das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts haben kann, ohne zu wissen, dass dieser Sachverhalt tatsächlich vorliegt. Ich wiederum zeige in diesem Buch, dass Gettier anhand dieser zwei Fälle nicht gezeigt hat, dass diese klassische Definition des Wissens unvollständig ist und einer Ergänzung bedarf. Ebenso bin ich überzeugt davon, dass sich prinzipiell kein Fall konstruieren lässt, der zeigt, dass eine Person eine wahre und epistemisch gerechtfertigte Überzeugung über das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts hat und diese Person zugleich nicht weiß, dass dieser Sachverhalt tatsächlich vorliegt.
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