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Pluralismus als Verfassungs- und Gesellschaftsmodell
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Die zweckrationale Überlegenheit und die wertbezogenen Vorzüge pluralisti scher Verfassungs- und Gesellschaftsordnungen sollten im Ausgang des 20. Jahrhunderts aus geschichtlichen Erfahrungen und vernunftsfähiger Argumen tation kaum noch prinzipiell in Zweifel gezogen werden, der gleichermaßen funktionale wie moralische Bankrott antipluralistischer Gegenentwürfe eines to talitär-diktatorischen, autoritär-zentralistischen oder doktrinär-fundamentalisti schen Politikmodells ist allseits offenkundig. Aber auch Einseitigkeit und Ver engungen im Rahmen eines pluralistischen Konzepts der politischen Kultur einer offenen Gesellschaft - nicht selten mit vorsorglicher Abwehr ihrer äuße ren und inneren Gefährdungen legitimiert - haben sich letztlich nicht bewährt: Weder ein wohlfahrtsstaatliche Regulative ignorierender Marktradikalismus noch überzogene nationale und internationale Sicherheitsdoktrinen - um hier nur diese Beispiele zu nennen -konnten ihre propagierten Ziele ohne zumindest gravierende soziale Kosten erreichen. Nicht nur "gemischte" Verfassungsele mente und "mixed economies" erweisen sich gegenüber monistischen Perspek tiven als flexibler und entwicklungsfähiger, auch die zunehmende Komplexität der Gesellschaft und die wachsende Vielfalt der Lebensstile lassen das "Projekt der Moderne" mit einem umfassenden Pluralitätsverständnis zusammenfließen, dem anstelle irgendwelcher Patentrezepte nur "mixed policies" und zugleich "mixed cultures" auf der Basis des Denkens und Argumentierens in jeweils möglichst "fehlerfreundlich " korrigierbaren und situationsadäquat wahrzuneh menden Optionen annähernd gerecht zu werden versprechen.
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