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Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik aus verfassungsrechtlicher Sicht
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Die Verfahren der Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik ermöglichen es heutzutage, dass ein Embryo im Mutterleib bzw. eine außerhalb des weiblichen Körpers befruchtete Eizelle einer gendiagnostischen Untersuchung zugeführt wird. Nach der Untersuchung können sich die Eltern zur Fortführung der Schwangerschaft entschließen bzw. jenen in vitro fertilisierten Embryo auswählen, der ihren genetischen Wunschvorstellungen entspricht. Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass zukünftig gezielte gentechnische Einwirkungen auf die Erbanlagen des embryonalen Zellverbands möglich werden, um einen Embryo entsprechend den genetischen Wünschen der Eltern zu schaffen. Angesichts der aus den vorgeburtlichen Untersuchungsmöglichkeiten resultierenden zunehmenden Gefährdung ungeborenen Lebens werden diese Verfahren im Rahmen dieser Arbeit einer umfassenden verfassungsrechtlichen Würdigung zugeführt.
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