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Praxis des allgemeinen Verwaltungsrechts
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Das allgemeine Verwaltungsrecht wurde weitgehend durch die Verwaltungs- und Gerichtspraxis entwickelt. Ein erstes Mal ist dieser Tatsache durch die auf die Rechtsprechung bezogene Publikation von IMBODEN/RHINOW in besonderer Weise Rechnung getragen worden. Seit dem Erscheinen des Ergänzungsbandes (RHINOW/KRÄHENMANN, 1990) hat sich die Rechtsprechung stark weiterentwickelt und ist deutlich verfeinert, ausgebaut sowie vereinzelt berichtigt worden. Etliche Grundsatzfragen werden heute anders als noch vor 20 Jahren beurteilt. Bisher fehlt eine aktuelle, umfassende Sichtung und Auswertung sowie eine daran anschliessende, weiter differenzierende und vertiefende Darstellung der Entscheidpraxis. Das vorliegende Werk will diese bedeutsame Lücke schliessen. Es zielt darauf ab, die Rechtsprechung in Bund und Kantonen systematisch zu erfassen. Darüber hinaus zeigt das Werk unter Einbezug der Praxis die Leitlinien und Entwicklungstendenzen sowie die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen den verschiedenen Teilen des allgemeinen Verwaltungsrechts auf. Es richtet sich an Juristinnen und Juristen, die in der Praxis tätig sind, aber auch an Forschende, die für ihre Studien die Rechtsprechung einbeziehen.
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