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Praxisleitfaden Geldwäscheprävention für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe

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Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Neben dem Aspekt der Strafverfolgung zielt das präventiv ausgerichtete Geldwäschegesetz (GwG) darauf ab, durch Sorgfalts- und Aufsichtspflichten für bestimmte Personenkreise, Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig zu erkennen. Ein wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist beispielsweise die Verhinderung anonymer, wirtschaftlicher Transaktionen. Zum Kreis der nach dem Gesetz Verpflichteten gehören auch die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Das GwG verlangt von den Verpflichteten zunächst das Vorliegen eines wirksamen Risikomanagements. Daneben müssen diese dann noch allgemeine und verstärkte Sorgfaltspflichten beachten. Im Vordergrund steht dabei das Gebot der Mandantenidentifizierung. Das neue GwG sieht empfindliche Sanktionen vor, zu denen weitere berufsrechtliche Sanktionen durch die Kammern bis zum Berufsverbot kommen können. Der "Praxisleitfaden Geldwäscheprävention für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe" gibt eine gebündelte Übersicht zu den Rechten und Pflichten der wirtschaftsberatenden Berufe unter dem neuem Geldwäschegesetz (GwG).
Noch nicht erschienen, April 2020

Preis

93,00 CHF