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Prinzipien von Täterschaft und Teilnahme in europäischer Rechtstradition
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Constantin Rehaag untersucht das Recht von Täterschaft und Teilnahme in drei europäischen, z. T. zeitlich weit auseinander liegenden Rechtsordnungen: Das römische Recht nach den Regelungen des Zwölftafelgesetzes und des Corpus Juris Civilis und das in England geltende Recht von Täterschaft und Teilnahme unter Berücksichtigung seiner Entwicklung seit dem Hochmittelalter und seiner Beziehungen zum römischen Recht. Schließlich zieht er das heutige deutsche Recht von Täterschaft und Teilnahme als Vergleichsgröße heran. Die Gegenüberstellung der Rechte lässt eine Antwort auf die Frage zu, ob der Rückgriff auf gemeinsame europäische Grundlagen ein gangbarer Weg zur Angleichung des Rechts von Täterschaft und Teilnahme auf europäischer Ebene ist. Jüngere Gesetzesvorhaben des europäischen Gesetzgebers, z. B. die Angleichung der nationalen Strafrechte den gewerblichen Rechtsschutz betreffend, erfordern gemeinsame Prinzipien eines allgemeinen Teils, um ein solches Vorhaben realisieren zu können.
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