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Privater Rundfunk vor der Europäischen Menschenrechtskonvention
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Die Rundfunkveranstalterfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention ist liberal und international konzipiert, sie enthält dadurch ein Gegenkonzept zum Bundesverfassungsgericht und Maßstäbe für die europaweite Harmonisierung des Rundfunkrechts.
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