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Privates Fernsehen: Vielfalt durch Sparten und Sendungsformen
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medienökonomie, -management, Note: 2, 0, Friedrich-Schiller-Universität Jena, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: "Fernsehen [kann] an sich nicht sehr viel anders sein als seine Zuschauer. Und das kommerzielle Fernsehen nun erst recht nicht, von Natur aus." (Fischer 1996: 57) Heißt dies nun, dass es unter den Zuschauern privater Fernsehprogramme keine gesellschaftlichen Minderheiten gibt, die es wünschenswert fänden, über für sie relevante Themen informiert zu werden? Oder bedeutet es etwa, der Durchschnittszuschauer ist vollauf zufrieden mit dem, was ihm private Fernsehveranstalter bieten, und die Bemühungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens sind nur gutgemeintes Theater für eine elitäre Kleingruppe Gebildeter? Dass es ganz so einfach nicht ist, zeigen die zahlreichen Diskussionen darüber, was privater Rundfunk kann, darf und muss. Als richtungsweisend sind hierfür die Rundfunk-Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu verstehen.Zwei Programmanalysen aus den Jahren 2001 und 2004 bilden für die folgenden Ausführungen die empirische Grundlage zur Entdeckung von Entwicklungen und Zusammenhängen. Die beiden Studien beinhalten Daten über Spartenprofile, d.h. den Anteil von beispielsweise den Sparten Information oder nonfiktionaler Unterhaltung am Programm eines Senders, und Sendungsformen, also die Menge an Nachrichten, Magazinen oder z. B. Spielfilmen im jeweiligen Programm. Dazu wurden jeweils drei öffentlich-rechtliche und private Sender untersucht, wobei für die vorliegenden Ausführungen gemäß der Aufgabenstellung nur der Bereich des privaten Fernsehens mit RTL, SAT.1 und ProSieben relevant ist. Anhand eines Zeitvergleichs dieser empirisch erhobenen Daten soll im Folgenden untersucht werden, ob im Bereich der inhaltlichen Vielfalt des privaten Fernsehens eine Entwicklung bzw. Veränderung stattgefunden hat und, wenn vorhanden, wie diese unter dem Gesichtspunkt der Verfassungsrechtlichkeit zu bewerten ist. Dazu soll zunächst ein kleiner Überblick über die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Leistungen des privaten Rundfunks gegeben werden. Daraufhin wendet sich die Arbeit den tatsächlichen Verhältnissen im privaten Fernsehen zu, indem an den Sendern RTL, SAT.1 und ProSieben beispielhaft die Daten über Spartenprofile und Sendungsformen der Jahre 2001 und 2004 verglichen werden. Schließlich soll eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vergleichs einen abschließenden Überblick geben.
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