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Privatsiedlungen in den USA und Deutschland als Herausforderung an die Zivilrechtsordnung
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Die Arbeit untersucht den zivilrechtlichen Rahmen für die Organisation und die Kontrolle von privaten Wohnsiedlungen. Hintergrund ist eine neuere Tendenz in der deutschen Immobilienwirtschaft, komplette Siedlungen zu entwickeln und durch einen privaten Träger zu verwalten. Der Träger soll Dienstleistungen für die Bewohner erbringen und das Zusammenleben regeln. Vorbild sind die zahlreichen Privatsiedlungen in den USA. Diese Entwicklung stellt das deutsche Zivilrecht vor die Aufgabe, eine geeignete Organisationsform zu finden und die Rechtsposition der Bewohner gegenüber dem Siedlungsträger zu schützen. Um die erforderliche Rechtsfortbildung vorzubereiten, untersucht der Verfasser das Phänomen der Privatsiedlungen in den USA und betrachtet dabei die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Chancen und Risiken. Zudem werden die gesetzlichen Vorgaben, die rechtsgestalterische Praxis und die Rechtsprechung ausgewertet. Für Deutschland entwickelt die Arbeit auf dieser Basis ein Trägervereinsmodell mit dinglicher Verankerung. Es wird angeregt, den Siedlungsträger auf Grundlage des § 315 BGB unter Berücksichtigung des Treuhand-, Vereins- und Wohnungseigentumsrechts zu kontrollieren.
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