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Product Placement im Rahmen des Kommissionsentwurfs für eine Novelle der Fernsehrichtlinie
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Als 2005 in Brüssel die Debatte über eine mögliche Liberalisierung des Product Placement im Rahmen einer Revision der Fernsehrichtlinie begann, kam es zu heftigen Reaktionen gegen die Pläne der EU-Kommission. Vertreter der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender und der Landesmedienanstalten, Verbraucherschutzverbände sowie Politiker verwiesen auf die Gefahren, welche dies für die redaktionelle Unabhängigkeit und die Zuschauer mit sich brächte und forderten ein Verbot von Product Placement im Fernsehen. Auf EU-Ebene zeigte man sich verwundert über diese Aufregung. Schließlich ist Product Placement seit Jahren eine Realität im europäischen Fernsehen - man denke nur an die zahlreichen US-amerikanischen Serien und Kinofilme, die im Fernsehen ausgestrahlt werden und die zahlreiche Produktplatzierungen enthalten. Bei den jetzigen Vorschlägen ginge es lediglich um eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen an die bisherige Praxis, denn auch in einigen EU-Mitgliedstaaten ist Product Placement bereits teilweise erlaubt. Angesichts der geplanten europäischen Regulierung des bisher in Deutschland meist mit Schleichwerbung gleichgesetzten Product Placement erörtert die Verfasserin seine Entwicklung, begriffliche Einordnung und Stellung in der kommerziellen Kommunikation sowie die verschiedenen Interessen- und Anspruchslagen der wichtigsten Akteure. Nach einer Analyse über die rechtliche Behandlung von Product Placement im Fernsehen nach der gegenwärtigen Regelung erfolgt eine Bewertung der geplanten Revision.Die vorgeschlagenen Regelungen zur Bildung eines Rechtsrahmens für Product Placement im Kommissionsentwurf und die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments werden in übersichtlicher Weise dargestellt und anschließend einer kritischen Bewertung unterzogen. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen dabei die Fragen, wie sich die im Reformvorschlag vorgesehene Lockerung des bisher geltenden Trennungsgebotes auswirkt und inwiefern sich die Reformvorschläge eignen, die betroffenen Interessen gebührend zu berücksichtigen und dabei in ausreichendem Maße für Rechtssicherheit zu sorgen.
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