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Prozeßgegenstand und Beweisthema im Strafverfahren

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Gegenstand der Arbeit ist die Befugnis des Strafgerichts, einen Beweisantrag wegen der Irrelevanz seines Themas zurückzuweisen (§§ 244 III, 245 II StPO). Das Ziel der Arbeit besteht darin, den begrifflichen Rahmen abzustecken, der eine Bestimmung des Relevanzkriteriums erlaubt. Dabei behandelt der Verfasser zugleich die Frage, ob die gerichtliche Relevanzkontrolle überhaupt mit dem Anspruch vereinbar ist, mit dem Strafurteil eine legitime Entscheidung auf der Basis wahrer Aussagen zu treffen. Der Verfasser analysiert zunächst die Rolle, die dem Tatbegriff des Strafprozeßrechts im Zuge der Relevanzkontrolle zukommt. Ein Schwerpunkt seiner Untersuchung ist sodann der Indizienbeweis. Der Verfasser kritisiert das herkömmliche Modell dieses Beweises und entwickelt ein neues Modell, das er vor allem auf Studien von Wrights über die Struktur des sogenannten Praktischen Schlusses stützt. Ein besonderes Kapitel ist dem prozeßrechtlichen Begriff der inneren Tatsache gewidmet: In Anlehnung an die Diskurs-Theorie der Wahrheit begründet der Verfasser einen Vorschlag, wie die verdinglichenden Implikationen dieses Begriffes vermieden werden könnten. Im Schlußteil der Arbeit schlägt der Verfasser eine Brücke zwischen den Chancen des Angeklagten, sein Relevanzkriterium in der Beweisaufnahme durchzusetzen, und den Bedingungen der Legitimität staatlicher Strafgewalt. Dabei bezieht er sich auf neuere Theorien rationaler Normenbegründung (Habermas, Rawls). Die Arbeit leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Theorie des Strafprozesses. »Die methodisch hochstehende ... Arbeit liefert einen wichtigen Beitrag zur theoretischen Erfassung des Strafproezsses.« Goltdammer's Archiv 12/89
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