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Qualitätsvorgaben für Pflegeheime

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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 2, 3, Justus-Liebig-Universität Gießen (Institut für Wirtschaftslehre des Haushalts und Verbraucherforschung), Veranstaltung: Qualitätsmanagement bei Versorgungs- und Dienstleistungsbetrieben, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenwärtig gewinnen stationäre Einrichtungen zunehmend an Bedeutung in der Ver-sorgung pflegebedürftiger alter Menschen. Außerdem wird die Bedeutung stationärer Institutionen als Träger sozialer Dienste auch in Zukunft, bedingt durch den demogra-phischen Wandel, der altersspezifischen Morbidität und der Entwicklung der zur Verfü-gung stehenden Hilferessourcen, weiterhin steigen. In diesem Zusammenhang erweisen sich Qualitätssicherungsmaßnahmen in Einrichtungen der stationären Altenhilfe als grundlegend. Vor allem aus Sicht der Bewohner ist Qualität und Qualitätssicherung ein wichtiger Punkt zur Aufrechterhaltung der Lebensstandards (vgl. Schönberg 2006, S. 1). Durch die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz seit dem 1. September 2006 liegt die Konzeption des Heimrechts und damit die Pflicht der Qualitätssicherung bei den Ländern. Der Bund kümmert sich lediglich um das Heimvertragsrecht. Allerdings gilt das Heimgesetz mit all seinen Rechtsverordnungen uneingeschränkt solange weiter, bis es durch ein Landesgesetz abgelöst wird (vgl. Wiese 2009, S. 2 f.). Zur Sicherung der Qualität im Bereich der Altenpflege sind rechtliche Rahmenbedin-gungen erforderlich (vgl. Igl 1993, S. 39). Diese werden in der vorliegenden Ausarbei-tung näher erläutert. Hierfür erfolgt zunächst die Begriffsklärung von Qualität. Dazu wird auch auf die drei Qualitätsdimensionen eingegangen. Es folgt ein Einblick in die gesetzlichen Grundlagen, um die Vorgaben seitens des Gesetzgebers darzustellen. An-schließend werden im nächsten Abschnitt die Qualitätsvorgaben der drei Leistungsbe-reiche Betreuung, Pflege und Versorgung näher besch
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