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Recht der Kreditsicherung
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Kreditsicherheiten spielen in der Praxis der Kreditinstitute eine wichtige Rolle. Sie haben die Aufgabe, dem Kreditgeber neben seinen Forderungen aus dem Kredit-/Darlehensverhältnis ein zusätzliches Instrument zur Durchsetzung seiner Ansprüche zu verschaffen. Da das Recht der Kreditsicherheiten im BGB nur unvollständig geregelt ist, sind die Sicherungsverträge immer wieder Gegenstand richterlicher Inhaltskontrolle. Wird bei der Bestellung der Sicherheiten nicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen, läuft der Sicherungsnehmer Gefahr, nicht nur die Sicherheit zu verlieren, sondern sich auch dem Sicherungsgeber gegenüber schadensersatzpflichtig zu machen.
Diese Publikation ist eine Einführung in das Recht der Kreditsicherung und soll für alle bei Finanzinstituten im Firmen- und Privatkundenbereich tätigen Mitarbeitern eine Hilfe für ihre tägliche Praxis sein. Darüber hinaus bildet sie aber auch für Absolventen zum (dipl.) Sparkassenbetriebswirt sowie für Teilnehmer an Spezialseminaren zum Recht der Kreditsicherung eine wichtige Arbeitsgrundlage.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung sowie die Formularpraxis wurden berücksichtigt.
Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen